Dienstreisen ins außereuropäische Ausland

Wollen Sie beruflich ins Ausland reisen?

Wir wollen mit der Exportkontrolle für mehr Sicherheit sorgen und potenziellen Missbrauch von sensiblem, sicherheitskritischem Wissen, Technologien oder Gütern außerhalb Europas verhindern.

Was sind sensible Güter?

Sensible Güter umfassen sogenannte Dual-Use-Güter, Technologien und Wissen, die zwar überwiegend zivil genutzt werden, aber auch militärisch oder terroristisch einsetzbar sein können. Sie unterliegen Ausfuhrkontrollen, sofern sie nicht öffentlich zugänglich oder eindeutig der Grundlagenforschung zugeordnet sind.

Vor jeder Reise ist zu prüfen, ob die Mitnahme von Geräten, Software oder Informationen genehmigungspflichtig oder untersagt ist. Dies betrifft insbesondere Reisen in Drittstaaten, also außerhalb der europäischen Union.

Worauf sollten Sie achten?

Wenn Sie mit Partnern im außereuropäischen Ausland kooperieren, achten Sie insbesondere auf:

  • die Art der mitgeführten oder geteilten Inhalte
    (sensible/kritische Dual-Use Güter?),
  • das Zielland
    (kritische Länder und aktuelle Länderembargos finden Sie beim Zoll unter diesem Link),
  • beteiligte Personen oder Gruppen
    (Sanktionslistenprüfungen können unter diesem Link vorgenommen werden).

Möchten Sie Ihren Aufenthalt im Ausland sicher planen können?

Nutzen Sie unsere Infografik: 

Können Sie folgende Frage bestätigen?

Ich führe keine Technologie, Wissen oder Software mit mir, die exportkontrollrechtlich relevant sein könnte.

 

Sind Sie sich unsicher und möchten das Beratungsangebot der Exportkontrollbeauftragten in Anspruch nehmen?

  • Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise!
  • Checklisten/Prüfdokumente sind vor dem Vorhaben auszufüllen!
  • Eine exportkontrollrechtliche Prüfung findet vor Ihrer Reise statt.

Kontakt Exportkontrollbeauftragte:

 

Führen Sie keine Güter aus, die exportkontrollrechtlich relevant sind? 

Wir wünschen Ihnen eine gute Reise!

Aber denken Sie daran, auch andere Länder haben exportkontrollrechtliche Vorgaben. Prüfen Sie vor Ihrer Rückreise nach Deutschland, ob Sie kontrollpflichtige Güter mitführen.

 

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Letzte Änderung: 16.04.2026 -
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