5 Schritte zum sicheren Aufenthalt von Gastwissenschaftlern

Sie wollen einen Gastwissenschaftler an die OVGU einladen? Ist dieser Gastwissenschaftler aus einem Drittstaat, also außerhalb der europäischen Union? Dann sind Sie hier richtig. 

Die Infografik zeigt Ihnen, wie Sie in 5 Schritten den Aufenthalt eines Gastwissenschaftlers sicher planen können!

Sind Sie sich unsicher oder haben Fragen zu diesem Prozess?

  • Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten an der OVGU vor der Einstellung oder dem Aufenthalt von Personen aus Drittstaaten oder der Aufnahme von Kooperationen und Projekten mit Drittstaaten!
  • Checklisten/Prüfdokumente sind vor dem Vorhaben auszufüllen!
  • Eine exportkontrollrechtliche Prüfung findet vor dem Vorhaben statt.

Kontakt Exportkontrollbeauftragte:

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Letzte Änderung: 31.03.2026 -
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