Bedarf mein Vorhaben einer Prüfung?

Nutzen Sie die "Wenn-Dann-Prozessübersicht"!

Können Sie eine oder mehrere Fragen mit Ja beantworten? 

  • Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten an der OVGU vor der Einstellung oder dem Aufenthalt von Personen aus Drittstaaten oder der Aufnahme von Kooperationen und Projekten mit Drittstaaten!
  • Checklisten/Prüfdokumente sind vor dem Vorhaben auszufüllen!
  • Eine exportkontrollrechtliche Prüfung findet vor dem Vorhaben statt.

Kontakt Exportkontrollbeauftragte:

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Letzte Änderung: 25.02.2026 -
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